BHW Bausparkasse: Angeblich „wichtige Angelegenheit“ als vorgeschobener Grund für Vertreterbesuch?

BHW Bausparkasse Brief Anrufaufforderung
© Scan: kundenkunde.de

Heute habe ich Post von der BHW Bausparkasse bekommen (einen ähnlichen Brief erhielt ich übrigens auch schon 2011). Darin war von einer „wichtigen Angelegenheit“ die Rede und ich sollte mich doch deshalb bitte bemühen, mit der Sekretärin des BHW-Vertreters in Kontakt zu treten. Aus drei Gründen empfinde ich dieses Schreiben als eine dreiste Frechheit der BHW gegenüber mir als Kunden.

Frechheit 1

Noch immer meinen Unternehmen, mit nebulös wichtig formulierten Texten ihre Kunden für dumm verkaufen zu können. Anscheinend denkt man auch bei der BHW, mit der Formulierung „wichtige Angelegenheit“, die man zur Sicherheit im Fließtext gefettet hat, unbedarfte Kunden hinter dem Ofen hervorlocken zu können. Liebe BHW – wenn es wirklich wichtig ist (z.B. Vertragsänderungen), müsst ihr mich sowie schriftlich informieren. Es gibt sicherlich kein Gesetz, das es bei „wichtigen Angelegenheiten“ für ausreichend erklärt, wenn man den Kunden um Rückruf bittet. Womit wir beim nächsten Punkt wären:

Frechheit 2

ICH soll zurückrufen und einen Termin ausmachen? WER will denn was von mir? SIE, liebe BHW. Und wenn Sie etwas von mir wollen, dann sagen Sie mir das auch. Wenn Sie keine aktuelle Telefonnummer von mir haben (in diesem Fall: zum Glück!), dann schreiben Sie mir, was sie wollen. Aber mich in einer Sache, die aus genannten Gründen nicht wirklich wichtig sein kann, in die Pflicht zu nehmen, einen Termin zu machen, ist wirklich dreist.

BHW Bausparkasse Brief Anrufaufforderung

Frechheit 3

Ich hab mir den Spaß gemacht und bei der Sekretärin angerufen. Die war zunächst hocherfreut, schließlich gäbe es Redebedarf, „da im nächsten Jahr wichtige gesetzliche Änderungen, die meinen Vertrag betreffen, sowie Zinsanpassungen“ auf mich zukämen, so ihre Auskunft. Und da wolle man einfach mal prüfen, „wo man meinen Vertrag optimieren könnte“. Meine kurze Recherche ergab: wichtige Änderungen für Bausparverträge sind in 2013 nicht geplant. Die Zinssätze werden nicht gesetzlich geregelt, sondern sind Bestandteil meines Vertrages. Hier wurde also erneut versucht, mit gepflegtem Bullshit-Bingo den Kunden zu verunsichern und dazu zu bewegen, einen „Beratungs“termin zu vereinbaren.

Kunden mit Hochzinsverträgen loswerden

Als ich die Dame darauf ansprach, dass sich mir der Eindruck aufdrängt, hier geht es nur darum, meinen sehr alten Vertrag mit entsprechend hohen Guthabenzinsen von 4,25% zu kündigen optimieren, wiegelte sie sofort ab. Nein, nein, darum ginge es nun wirklich nicht. Danach war das Gespräch sehr schnell beendet.

Dabei ist es kein Geheimnis, dass Bausparkassen Kunden mit Hochzinsverträgen sehr gerne loswerden wollen. Bereits 2008 berichtete Stiftung Warentest u.a. auch über die BHW, dass Kunden mit entsprechenden Verträgen gekündigt wurde. In einem Bericht des BR von Mai 2012 kommt die BHW ebenfalls nicht gut weg. Sogar die Verbraucherzentrale NRW schaltete sich in diesem Jahr ein, wie die Süddeutsche berichtete.

Liebe BHW, als Kunde fühle ich mich von Ihnen für dumm verkauft. Mir wird etwas von „wichtigen Angelegenheiten“ und „gesetzlichen Änderungen“ sowie „Anpassungen meines Zinssatzes“ vorgegaukelt. Letztendlich sollte ein reines Beratungsgespräch vereinbart werden, in dem mein Vertag „optimiert“ werden sollte. Was das zumindest in der Vergangenheit bei der BHW oft hieß, kann man in den verlinkten Beiträgen nachlesen. Auf einen Selbstversuch wollte ich es nicht ankommen lassen.

Liebe BHW, eigentlich müsste ich jetzt kündigen. Aber damit würde ich Ihnen vermutlich nur einen Gefallen tun. Deshalb bleibe ich mit meinem Vertrag bei Ihnen, freue mich über die für aktuelle Verhältnisse abartig hohen Zinsen und nutze die Gelegenheit, meine Wahrnehmung Ihrer Einstellung gegenüber mir als Kunden öffentlich zu dokumentieren. Eine E-Mail an Ihren Pressesprecher Rüdiger Grimmert mit der Bitte um Stellungnahme zu folgenden Fragen ist raus (sorry, an einem Freitagnachmittag, aber via Twitter hab ich mir bei Inaktivität seit 2010 keine Hoffnung auf Antwort gemacht):

Versucht die BHW, Bausparkunden mit entsprechend hoch verzinsten Verträgen zu kündigen oder aktiv auf andere Verträge umzustellen?

Welche gesetzlichen Änderungen sind für 2013 in Bezug auf Bausparverträge geplant?

Warum wurde mir erzählt, es gäbe Zinsanpassungen an meinem Bausparvertrag?

Ist es gang und gäbe bei der BHW, in Anschreiben von „wichtigen Angelegenheiten“, die einen Rückruf erfordern, zu sprechen, wenn eigentlich überhaupt keine Vertragsänderungen anstehen?

Ich bin gespannt, ob es eine Reaktion gibt und werde euch auf dem Laufenden halten. Dieses Beispiel zeigt nicht nur, dass die Finanzbranche seit der Finanzkrise, die zu einer Verbrauchervertrauenskrise wurde, kaum etwas dazu gelernt hat. Es zeigt auch, dass Profit noch immer vor Kundenwohl zu gehen scheint. Es gibt viel zu tun!

NACHTRAG: Liebe BHW – kleiner Service von mir: Die E-Mail-Adresse Ihres Pressesprechers auf dieser Seite scheint veraltet zu sein. Ich nehm dann mal besser die hier und hoffe, dort kommt meine E-Mail an.

8 Gedanken zu „BHW Bausparkasse: Angeblich „wichtige Angelegenheit“ als vorgeschobener Grund für Vertreterbesuch?“

  1. vielen dank für dir infos,auch bei mir wollte ein vertreter wegen meinem altvertrag vorstellig werden,durch ihre emails bin ich vorinformirt.

    vielen dank

  2. Guten Abend,

    ich hatte auch einen Brief erhalten.

    Im Beratungstermin hat sich jedoch jeder von dir angesprochene Punkt als doch sehr wichtig dargestellt.

    1. Ich hatte einen noch sehr alten hoch verzinsten Vertrag jedoch auch einen sehr hohen Darlehenszins. Ich habe nun für meine Finanzierung einen wesentlich besseren Darlehenszins angeboten bekommen und werde mir diesen ZUSÄTZLICH sichern.

    Gesetzliche änderungen gab es hier im letzten Jahr sehr viele daher konnte ich nun weiteres über die neuen Riester Bausparkonten erfahren.

    I

  3. @Stefan:

    Das ist völliger UNSINN.

    Man bietet günstigere Darlehenszinsen an, damit der ALTVERTRAG GEKÜNDIGT werden kann.

    Als Kunde bekommt man nichts geschenkt.

    Wer bessere Konditionen will, sollte bei Darlehen erst gar nicht auf solche verträge zurückgreifen – andere Banken bieten bessere Konditionen.

  4. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bausparvertrag. Gut zu wissen, dass es Probleme mit den Angelegenheiten geben kann. Ich möchte mir einen individuellen Bausparvertrag machen lassen und werde mich vorerst beraten lassen.

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